ENTLASSUNG WEGEN BEHARRLICHER PFLICHTWIDRIGKEIT
Ein wichtiger Grund, der den Dienstnehmer zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, liegt gemäß § 27 Z4 AngG vor, wenn der Angestellte sich beharrlich weigert, seine Dienste zu leisten oder sich gerechtfertigten Anordnungen des Dienstgebers zu fügen. [...]