KÜNDIGUNG IM URLAUB
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass es zum Wirksamwerden einer Arbeitgeberkündigung notwendig ist, dass sie dem Arbeitnehmer zugeht. Das gelingt bei dessen Urlaub nicht immer. […]
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass es zum Wirksamwerden einer Arbeitgeberkündigung notwendig ist, dass sie dem Arbeitnehmer zugeht. Das gelingt bei dessen Urlaub nicht immer. […]
Nach § 105 a ArbVG muss der Arbeitgeber vor Kündigungen den Betriebsrat verständigen. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran und spricht er die Kündigung ohne Verständigung des Betriebsrats aus, ist eine solche nichtig und muss [...]
Entwurf sieht auch Erhöhung der Ausgleichstaxe vor – Hoffnung auf mehr Anstellungen […]
Die Schwangerschaft einer Berufstätigen stellt nicht nur sie, sondern auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. So mancher Arbeitgeber will sich ihr entziehen, was bei einer Schwangerschaft im Probemonat oder während der Befristung einfach erscheint. Aber [...]
In gleich drei Fällen hat der EuGH kürzlich zu Fragen der Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt Stellung genommen. […]
Ärztin wehrt sich trotz guter Altersversorgung gegen Zwangspensionierung […]
Nach dem Betriebsübergang zählt das Motiv, nicht der Zeitraum […]