BETRIEBSRATSTÄTIGKEIT IN DER FREIZEIT?
Betriebsräte haben ihr Mandat grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit auszuüben. Soweit die Tätigkeit nur während der Dienstzeit möglich ist, muss sie dem Gebot der Erforderlichkeit entsprechen. […]
Betriebsräte haben ihr Mandat grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit auszuüben. Soweit die Tätigkeit nur während der Dienstzeit möglich ist, muss sie dem Gebot der Erforderlichkeit entsprechen. […]