FERNBLEIBEN VOM DIENST WEGEN DEPRESSION – MITVERSCHULDEN AN DER ENTLASSUNG
Wer dem Dienst unentschuldigt fernbleibt, riskiert seine Entlassung. Nachträglich bekanntgegebene Rechtfertigungsgründe können die Entlassung unzulässig machen. Wer allerdings an der ungerechtfertigten Entlassung mitschuld war, erhält keine oder nicht die ganze Kündigungsentschädigung. […]