AUS- UND WEITERBILDUNGEN AUSLÄNDISCHER KONZERNMITARBEITER OHNE BESCHÄFTIGUNGSBEWILLIGUNG
§ 18 AuslBG enthält eine wesentliche Ausnahme von der Verpflichtung, Ausländer nur mit Beschäftigungs- oder Entsendebewilligung in Österreich einzusetzen: Ausländer dürfen im Rahmen eines international tätigen Konzerns auf Basis eines qualifizierten konzerninternen Aus- und Weiterbildungsprogramms [...]