SOZIALWIDRIGKEIT DER KÜNDIGUNG?PENDELN VON SALZBURG NACH ST. PÖLTEN ZUMUTBAR?
Eine Kündigung kann nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, das heißt, wenn sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Da eine Kündigung für Arbeitnehmer nie angenehm ist, [...]