EUGH PRÜFT BENACHTEILIGUNG JUNGER LEHRLINGE
Derzeit werden nur solche Zeiten als Vordienstzeiten anerkannt, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben wurden. […]
Derzeit werden nur solche Zeiten als Vordienstzeiten anerkannt, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben wurden. […]