AUSGLEICH FÜR MEHRARBEIT: LAUT EUGH DARF ER NICHT VON EINER ANTRAGSTELLUNG ODER DEM NACHWEIS EINES KONKRETEN VERSCHULDENS ABHÄNGIG GEMACHT WERDEN
Europäische Richtlinien verbieten die Überschreitung einer wöchentlichen Arbeitszeit von grundsätzlich 48 Stunden. Der EuGH stellt klar, dass die Verletzung dieses Gebots einen Haftungsanspruch gegen den betreffenden Mitgliedstaat auslöst. […]