20 04, 2011

AUSGLEICH FÜR MEHRARBEIT: LAUT EUGH DARF ER NICHT VON EINER ANTRAGSTELLUNG ODER DEM NACHWEIS EINES KONKRETEN VERSCHULDENS ABHÄNGIG GEMACHT WERDEN

2011-04-20T12:47:04+02:00April 20, 2011|Allgemein|

Europäische Richtlinien verbieten die Überschreitung einer wöchentlichen Arbeitszeit von grundsätzlich 48 Stunden. Der EuGH stellt klar, dass die Verletzung dieses Gebots einen Haftungsanspruch gegen den betreffenden Mitgliedstaat auslöst.                                                                    […]

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