KÜNDIGUNG UNBEQUEMER MITARBEITER
In Österreich herrscht grundsätzlich keine Pflicht, Kündigungen zu begründen. Allerdings darf die Kündigung nicht aus den falschen Gründen, nämlich verpönten Motiven, ausgesprochen werden. Was bedeutet das für Kündigungen von Arbeitnehmern, die „aufmucken“? […]