Entgeltfortzahlung auch für Ungeimpfte
Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich und darum auffallend sorglos handelt oder sich mutwillig Gefahren aussetzt, die erheblich über das "bei einer vernünftigen Lebensführung Übliche" hinausgehen – sodass der Eintritt der Dienstverhinderung als wahrscheinlich vorhersehbar ist. [...]