Frist für Kündigungsanfechtung wird verlängert.
Wien – Betriebsräte und gekündigte Mitarbeiter bekommen laut einem aktuellen Gesetzesentwurf des Sozialministeriums mehr Rechte. Arbeitnehmer, die von der Firma gefeuert wurden, haben künftig zwei statt eine Woche Zeit, um die Kündigung anzufechten. Im Streitfall müssen Arbeitsgerichte klären, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt war. Das Sozialministerium meint, dass die Ausweitung der Frist die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung erhöht.
Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin Kristina Silberbauer erwartet hingegen einen „deutlichen Anstieg“ bei den Kündigungsanfechtungen. Bisher sei es in vielen Fällen sicher deshalb zu keinen Klagen gekommen, weil die Arbeitnehmer die Frist schlicht verpasst haben, sagte sie zum Standard .
Erleichtert wird das Ganze auch formal: Bisher verlor der Gekündigte automatisch, wenn er die Klage beim falschen Gericht einreichte. Künftig wird die Klage einfach an das zuständige Gericht weiter geleitet.
Kleine Verbesserungen
Aber auch für Betriebsräte gibt es kleine Verbesserungen. Sie müssen künftig nicht mehr persönlich zusammen kommen, um Beschlüsse fassen zu können. Ein Umlaufbeschluss – also per Telefon oder E-Mail – ist laut der Gesetzesnovelle ausreichend.
Auch das kann bei Kündigungen, zu denen der Betriebsrat Stellung nehmen muss, von Vorteil sein. Gleichzeitig ist es laut Silberbauer für die Arbeitgeber eine Erleichterung, weil es zu weniger Streitfällen kommen dürfte.
Ausgeweitete Informationsrechte gibt es für europäische Betriebsräte. Wenn also beispielsweise eine österreichische Firma eine Niederlassung in Deutschland hat und dort größere Umstrukturierungen plant, müssen auch die heimischen Betriebsräte informiert und angehört werden. Diese Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück.
Das passive Wahlalter zum Betriebsrat wird von 19 auf 18 Jahre gesenkt. Der Entwurf ist noch bis 20. August in Begutachtung, ein Beschluss ist für den Herbst geplant. (Kristina Silberbauer, DER STANDARD, Printausgabe, 05.08.2010)