Befristete Verträge sind normalerweise nicht kündbar. Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, in einen befristeten Arbeitsvertrag Kündigungsbestimmungen aufzunehmen?
Nach der Judikatur ist es zulässig, auch für befristete Arbeitsverhältnisse die Möglichkeit einer Kündigung zu vereinbaren. Die Dauer der Befristung und die Kündigungsfristen und -termine müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Wird eine Mitarbeiterin auf eine Karibikinsel entsendet, darf das Dienstverhältnis nicht schon zum 31.5. statt zum 2.7. beendet werden. Zumindest musste dieser Arbeitgeber Schadenersatz für vorzeitigen Entzug der Wohnmöglichkeit und des Dienstfahrzeuges leisten sowie erhöhte Lebenserhaltungskosten begleichen.
OGH 29.5.2013, 9 ObA 21/13y
Kristina Silberbauer