Nicht selten ahnen Arbeitnehmer, dass ihnen die Kündigung bevorsteht. Ihr Interesse, den Zugang des Kündigungsschreibens zu vereiteln, liegt auf der Hand. Nicht immer klappt es, wenn man sich der unangenehmen Situation zu entziehen versucht.

Ein Mitarbeiter vermutete wohl, dass er gekündigt werden sollte. Sein Kollege bat ihn noch auf den Vorgesetzten zu warten. Der zu Kündigende verließ dennoch den Betrieb. Später gab er bei Gericht an, er hätte Herzschmerzen gehabt und daher nicht mehr auf seinen Vorgesetzten warten können. Damit überzeugte er aber die Richter nicht. Sie gingen vielmehr davon aus, dass er den Zugang der Kündigung wider Treu und Glauben verhindern wollte.
Daher verlor der Arbeitnehmer den Prozess: Auch wenn es ihm gelang, das Kündigungsgespräch zu verhindern, fingierte das Gericht, es hätte statt gefunden. Das Arbeitsverhältnis ist daher beendet.

 
Kristina Silberbauer