Entlassung wegen Wochenendarbeit: Wann ist sie gerechtfertigt?

Der OGH bestätigt: Beharrliche Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz können zur fristlosen Entlassung führen

Nicht selten stehen Personalabteilungen vor dem Problem, dass Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen mehr arbeiten als legal. Kann das eine Entlassung rechtfertigen? Kürzlich hatte der Oberste Gerichtshof (OGH 22.01.2025, 9ObA101/24d) genau diese Frage zu beantworten: Ein Arbeiter erbrachte wiederholt an Samstagen Arbeitsleistungen. Arbeit an Samstagen ist ab 13 Uhr (allenfalls ab 15 Uhr) grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil ab da Wochenendruhe gehalten werden muss (§ 3 ARG).

Abmahnung bei Verletzung des Arbeitsruhegesetzes

Der Arbeitgeber nahm den Übereifer des Mitarbeiters daher nicht hin, sondern mahnte ihn wiederholt ab. Als sich die Arbeit am Samstag kurz nach der letzten Abmahnung wiederholte, griff das Unternehmen zum letztmöglichen Mittel: Es entließ den Kollegen. Nachvollziehbar – führt unzulässige Arbeit während der Wochenendruhe doch zu Verwaltungsstrafen. Bestraft wird aber nicht der Mitarbeiter, sondern das Unternehmen bzw. seine Organe. Dafür reicht es, dass der Arbeitgeber duldet, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin – wenn auch aus freien Stücken, also ohne Anordnung – während der Wochenendruhe arbeitet.

Beharrliche Pflichtverletzung

Für den OGH lag ganz klar der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung vor. Die Entlassung war berechtigt. Wenn es wirklich keine andere Lösungsmöglichkeit gibt, ist daher die Entlassung das probate Mittel, um Verletzungen der Wochenendruhe durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin abzustellen. Dasselbe gilt für Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes, etwa das Nichthalten von Mittagspausen oder das Arbeiten über die erlaubten täglichen oder wöchentlichen Grenzen hinaus. Nicht nur aus rechtlichen Gründen ist es notwendig und sinnvoll, vorher wiederholt abzumahnen. Häufig führt ein gutes Gespräch dazu, dass der oder die Kolleg:in Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Verbote einsieht – oder zumindest das Risiko, den Job zu verlieren. (Kristina Silberbauer, 25.3.2025)

https://www.derstandard.at/story/3000000262578/entlassung-wegen-wochenendarbeit-wann-ist-sie-gerechtfertigt

2025-03-25T12:57:37+01:00März 25, 2025|Allgemein|