Eine griechische Polizeischule ließ nur Personen – gleich welchen Geschlechts – zu, die mindestens 1,70 groß sind. Diskriminiert das Frauen?
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): ja, mittelbar. Die festgesetzte Mindestkörpergröße benachteiligt eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als Männer.
Der Gerichtshof räumt zwar ein, dass bestimmte polizeiliche Tätigkeiten die Anwendung körperlicher Gewalt und besondere körperliche Fähigkeiten verlangt. Andere Aufgaben wie der Beistand für Bürger und die Verkehrsregelung erfordern hingegen keinen hohen körperlichen Einsatz (sodass dort auch Frauen eingesetzt werden können, die die besonderen körperlichen Fähigkeiten nicht mitbringen). Außerdem seien die körperlichen Fähigkeiten nicht zwangsläufig von der Körpergröße abhängig.
Maßhaltend wäre eine Regelung, wonach die Bewerber auf ihre körperliche Eignung überprüft werden.
RA Mag.Kristina Silberbauer, EuGH 18.10.2017, Rs C-409/16