Wer die vom Arbeitgeber verlangte Krankenstandsbestätigung nicht vorlegt, riskiert den Verlust der Entgeltfortzahlung. Dafür ist aber Verschulden des Arbeitnehmers notwendig.
Nach seinem stationären Aufenthalt legte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die vom Krankenhaus ausgestellte Bestätigung über diesen Aufenthalt vor. Eine Krankenstandsbestätigungen eines Amts- oder Gemeindearztes, wie sie § 8 Abs 8 AngG verlangt, übermittelte er nicht. Dennoch war der Arbeitgeber nach Meinung des OGH im Unrecht, wenn er die Entgeltfortzahlung unterbrach: Dem Arbeitnehmer ist kein Verschulden vorwerfbar, wenn er statt der Krankenstandsbestätigung durch einen Arzt die Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses vorlegt. (OGH 29.3.2012, 9 ObA 20/12z)
Kristina Silberbauer