Arbeitnehmer, die ihre Kündigung für unwirksam erachten, und das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen, müssen rasch handeln.
Sie müssen zunächst zeigen, dass sie zur fortgesetzten Dienstleistung bereit sind. Außerdem müssen sie die Klage auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses relativ zeitnah einbringen.
In einem kürzlich vom OGH entschiedenen Fall behauptete der Arbeitnehmer erst nach eineinhalb Jahren, seine Kündigung sei unwirksam gewesen. Das ist zu spät. (OGH 15.07.2011, 8 ObA 90/10h)
Kristina Silberbauer