Staatsbürger von Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und Polen brauchen ab 01. Mai 2011 keine Beschäftigungsbewilligung mehr um am österreichischen Arbeitsmarkt tätig zu werden, es gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Negative Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt, insbesondere auf das Lohnniveau, können die Folge sein.  Aus diesem Grund tritt mit 01. 05. 2011 das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz in Kraft.
 
Mit 01. 05. läuft die siebenjährige Übergangsfrist aus, während der die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus jenen EU-Staaten, die am 01.05.2005 der Europäischen Union beigetreten sind, noch beschränkt war.
Um Lohn- und Sozialdumping durch die neue Freizügigkeit zu verhindern, und gleiche Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer zu schaffen, ist nach den neuen Gesetzesbestimmungen eine Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohns vorgesehen. Zuständig sind die Wiener Gebietskrankenkasse und die KIAB (Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung).
Außerdem müssen bei Entsendung oder grenzüberschreitender Überlassung Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereit gehalten werden.
Die Strafen sind hoch und können je nach Tatbestand bis zu € 20.000, im Wiederholungsfall sogar bis zu € 50.000 betragen.
Der Großteil der neuen Bestimmungen ist übrigens im Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG) in den neuen §§ 7a bis 7m zu finden.
Claudia Simon / Kristina Silberbauer, 2011